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Jugendschutz Chemikalienkauf
Jugendschutz bei Chemikalienkauf
Betrifft lediglich die Kennzeichnung "Brandfördernd = O" Anorganisches Chlor (Chlor C + HTH anorganisch), sowie Wasserstoffperoxid - Gemische.
In der ChemVerbotsV sind die Abgabevorschriften für Chemikalien genannt. Alle sachkundepflichtigen Stoffe oder Zubereitungen (vgl. § 3 der ChemVerbotsV) dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Dies betrifft in unserem Shop die brandfördernden Stoffe anorganisches Chlor (Chlor C + HTH anorganisch) und Wasserstoffperoxid - Gemische.
Im Adresseingabefeld des Bestellablaufes wird das Alter des Bestellers abgefragt. Befinden sich oben genannte Produkte im Warenkorb, sind wir gesetzllich angehalten, die Identität und zugehörende Altersangabe zu prüfen. Dies könnte umständlich per Fax der Ausweiskopie erfolgen. Wir realisieren dies einfachheitshalber über die Schufa, lassen uns die Identität und die eingetragene Altersangabe bestätigen (mehr nicht). Ihre Einwilligung zu diesem Verfahren erteilen Sie in den AGBs. Sollten Sie diesem Verfahren im Bestellablauf widersprechen, genügt uns ein Vermerk im Textfeld unter der Adresseingabe, oder Sie lassen einfach die Altersangabe weg. Sie müßten uns dann alternativ die Ausweiskopie schicken.
Die Shopbetreiber verfügen über die eingeschränkte Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV für den Verkauf brandfördernder Stoffe.
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